CDU Ostfriesland fordert gerechtere Verteilung der Gewerbesteuer aus der Offshore-Windenergie.
Ostfriesland. Zum Vorhaben der rot-grünen Landesregierung, die Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks im gemeindefreien niedersächsischen Hoheitsgebiet der Nordsee ausschließlich der Stadt Wilhelmshaven zuzugestehen, hat der Bezirksvorstand der CDU Ostfriesland jetzt einen ablehnenden Beschluss gefasst. „Dass die Seehafenstadt Emden, und die weiteren ostfriesischen Inselkommunen, Städte und Gemeinden mit besonderen Belastungen aus der Durchleitung und Anlandung des Offshore-Stroms sowie dem Verwaltungsaufwand aus dem Betrieb leer ausgehen sollen, ist sachlich nicht erklärbar. Und dass nur die Stadt Wilhelmshaven, das zufälligerweise ganz in der Nähe des Wohnortes des Ministerpräsidenten liegt, ein Gewerbesteuer-Heberecht für alle niedersächsischen Windparks in der Nordsee bekommen soll, hat ein Geschmäckle“, äußert der Bezirksvorsitzende der ostfriesischen Christdemokraten und Landtagsabgeordnete Ulf Thiele deutliche Kritik zu den Rot-Grünen Steuerplänen.
„Das Urteil des Bundesfinanzhofes gegen die bisherige Vereinnahmung der Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks im gemeindefreien Gebiet Niedersachsens durch das Land sollte ein Unrecht beseitigen. Mit der von der rot-grünen Landesregierung vorgesehenen Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten, mit der das Gewerbesteuer-Heberechts aus der Offshore-Windenergie ausschließlich der Stadt Wilhelmshaven zugestanden wird, entsteht aber eine neue Ungerechtigkeit“, heißt es in de Beschluss des CDU-Bezirksvorstandes vom vergangenen Freitag.
Warum Rot-Grün die tatsächliche Verteilung der Last der Anlandung und auch des Betriebes der Offshore-Windparks einfach ignoriere, sei völlig unverständlich. Denn auch in anderen Städten und Gemeinden seien Konverterstationen gebaut und umfangreich Kabeltrassen verlegt worden, sie seien fachlich an den Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt, stellten die Erfüllung der internationalen Gesundheitsvorschriften, medizinische Beratung und Seediensttauglichkeitsuntersuchungen von Besatzungen, die Trinkwasseruntersuchungen auf den Plattformen und vieles mehr sicher. Die Kritik der betroffenen Städte und Gemeinden, die weiterhin leer ausgehen sollen, sei daher absolut nachvollziehbar und berechtigt, so die CDU Ostfriesland.
Man erwarte daher, dass die Landesregierung die entsprechende Verordnung des Finanzministeriums korrigiere und den für solche besonderen Fälle geschaffenen Paragrafen 33 Gewerbesteuergesetz anwende, um alle Kommunen, welche durch die Anlandung und die Ableitung des Stroms aus den Offshore-Windparks besonders betroffenen und belastet sind, anteilig an der Gewerbesteuer zu beteiligen. „Und von den ostfriesischen Landtagsabgeordneten der SPD erwarten wir als CDU, dass diese nicht nur vor Ort wohlfeile Erklärungen abgeben, in denen sie eine Änderung der Verordnung fordern, sondern jetzt auch liefern. Sie gehören schließlich den die Landesregung tragenden Fraktionen an“, forderte Ulf Thiele für den Bezirksvorstand seiner Partei.